Gesinde

Gesinde
Ge|sịn|de 〈n. 13; unz.; früherKnechte u. Mägde des Bauern; Sy Gedinge (2) [<ahd. gisindi „Reisegefolge, Kriegsgefolgschaft“, Kollektivbildung zu ahd. gisind(o) „Gefolgsmann“; zu ahd. sind „Weg, Richtung“ <germ. *sinda- „Weg“; zu idg. *sent- „eine Richtung nehmen“; verwandt mit senden, Sinn;Gesindel]

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Ge|sịn|de, das; -s, - [mhd. gesinde, ahd. gisindi] (veraltet):
Gesamtheit der Knechte u. Mägde.

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Gesinde
 
[althochdeutsch »Dienerschaft«] das, früher Bezeichnung für persönlich abhängige, ledige Arbeitskräfte, die (als Mägde, Knechte) in Hausgemeinschaft mit der (bäuerlichen) Familie lebten und arbeiteten (in den ostelbischen Gebieten auch bei Guts- und Grundherrn). Die Rechtsverhältnisse des Gesindes (u. a. Gesindedienstpflicht) waren in den Städten seit dem 14. Jahrhundert, auf dem Land seit Mitte des 17. Jahrhunderts in Gesindeordnungen geregelt (u. a. Preußen, 8. 11. 1810); im Deutschen Reich wurden sie am 12. 12. 1918 aufgehoben (in Österreich und in der Schweiz 1926). - Als Deputatgesinde wurden verheiratete Arbeitskräfte mit eigenem Haushalt bezeichnet, die zum großen Teil durch Naturalien sowie Überlassung von Deputatland und -wohnung entlohnt wurden.

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Ge|sịn|de, das; -s, - [mhd. gesinde, ahd. gisindi, Kollektivbildung zu mhd. gesinde, ahd gisind(o) = Gefolgsmann; Weggefährte; Diener, Hausgenosse, zu: mhd. sint, ahd. sind = Weg, Gang, Reise; Unternehmung, zu ↑Sinn] (veraltet): Gesamtheit der Knechte u. Mägde.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Gesinde — Sn erw. obs. (8. Jh., latinisiertes gasindius 6. Jh.), mhd. gesinde, ahd. gisindi, as. gisīđi Stammwort. Aus g. * ga senþja n. Begleitung , später Gesinde , auch in gt. gasinþi, anord. sinni m. Gefährte , ae. gesīþ m. Gefährte ; Kollektiv zu g. * …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Gesinde — Gesinde: Das Wort, das heute nur noch selten als Bezeichnung für die ‹niedere› Dienerschaft eines herrschaftlichen Haushaltes oder für Knechte und Mägde eines bäuerlichen Haushaltes verwendet wird, spielte in älterer Zeit eine bedeutende Rolle im …   Das Herkunftswörterbuch

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  • Gesinde — (v. althochd. gasindi, kisintscaf) und Dienstboten sind die beiden häufigsten und in den Gesetzen allein gebrauchten Bezeichnungen für diejenigen, die kraft Vertrags unter Aufnahme in die Hausgenossenschaft zu häuslichen oder landwirtschaftlichen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Gesinde — Dienerschaft des Malers William Hogarth um 1750 Das Gesinde (regional auch „die Leute“) bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten (Deputatgesinde) oder verdingten (Hausgesinde) Dienstboten eines Grund oder Gutsherrn. Der… …   Deutsch Wikipedia

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